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Bestattungshaus Pflugbeil.de - Die Kosten einer Bestattung

 

Durch die Beisetzung eines Verstorbenen entstehen die vom Bestatter berechneten Kosten, die von der Friedhofsverwaltung erhobenen Gebühren sowie die Auslagen der Angehörigen für die durch den Tod erforderlichen Erledigungen, für die Traueranzeigen und Danksagungen, für die Trauerfeier, für die Trauerkleidung, für die Bewirtung der Trauergäste sowie für die Aufwendungen für Reisen der Angehörigen zur Teilnahme an der Trauerfeier.
 

Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen:

Gebühren und Fremdleistungen

  • Bestattungsgrundgebühr

  • Grabnutzungsgebühren (ggf. Verlängerung des Nutzungsrechtes)

  • Einäscherung und Urnenbeisetzung

  • Benutzung der Friedhofseinrichtungen

  • Gebühren für Behörden und Kirche

  • Aufbewahrungsgebühren

Sonstige Kosten

  • Überführungskosten

  • Sarg und ggf. Urne, (Seeurne, Bestattungsurne, Friedwaldurne)

  • Blumenschmuck

  • Trauerdrucksachen

  • Redner, Träger und musikalische Umrahmung

  • Ärztlicher Leichenschauschein

Private Kosten

  • Trauerkleidung

  • Leichenschmaus


Die Kostentragungspflicht der Bestattung beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Diese kann öffentlich-rechtlich (so bei der so genannten Ersatzvornahme durch ein kommunales Ordnungsamt) (entsprechend dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes) oder privat-rechtlich (u. a. Kostentragungspflicht des Erben, gem. § 1968 BGB: "Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.") geregelt sein.




Bestattungshaus Pflugbeil Liebschwitzer Strasse 106−108 07551 Gera
Würdevoll - Menschlich - Einfühlsam - Ehrlich
„ Am Ende will ich das alles gut ist. ” Vertrauen Sie dem Zeichen Ihres zertifizierten Bestatters.

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