Bestattungshaus Pflugbeil - Nach der Bestattung
-
Benachrichtigen Sie die Rentenversicherungsträger. Die verwitweten Ehegatten melden dort ihre Hinterbliebenenansprüche an.
-
Bewohnte der Verstorbene ein Alten- oder Pflegeheim, kündigen Sie den Heimplatz und holen ggfs. den Nachlass ab.
-
Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber (dieser benötigt die Sterbeurkunde).
-
Bei einer Wohnungsauflösung benachrichtigen Sie schnellstmöglich den Vermieter.
-
Informieren Sie die Krankenkasse, um Überzahlungen durch Kassenbeiträge zu vermeiden.
-
Informieren Sie die Gesellschaften, bei denen Versicherungen abgeschlossen wurden (z.B. Lebensversicherungen, Unfallversicherungen).
-
Informieren Sie die Bank / Sparkasse des Verstorbenen und klären Sie ggf. die Gültigkeit von Vollmachten.
-
Informieren Sie den Energie- und Wasserversorger, die Telefongesellschaft und die GEZ
-
Informieren Sie eventuell Verlage (Abonnements) und alle Sachversicherer (z.B.Hausratversicherung), um die Verträge zu kündigen.
-
Informieren Sie die Gewerkschaft, falls eine Mitgliedschaft bestand.
-
Informieren Sie alle weiteren Organisationen und Vereine, in denen der Verstorbene Mitglied war.
-
Setzen Sie sich mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung, um gegebenenfalls einen Erbschein zu beantragen.
-
Setzen Sie sich mit einem Steinmetz zur Gestaltung eines Grabmales in Verbindung.
-
Wenden Sie sich an das Finanzamt, um möglichenfalls die Steuerklasse zu wechseln.
-
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst durchzuführen,so beauftragen Sie damit eine Gärtnerei.
Würdevoll - Menschlich - Einfühlsam - Ehrlich
„ Am Ende will ich das alles gut ist. ” Vertrauen Sie dem Zeichen Ihres zertifizierten Bestatters.
