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Bestattungshaus Pflugbeil - Nach der Bestattung

  • Benachrichtigen Sie die Rentenversicherungsträger. Die verwitweten Ehegatten melden dort ihre Hinterbliebenenansprüche an.

  • Bewohnte der Verstorbene ein Alten- oder Pflegeheim, kündigen Sie den Heimplatz und holen ggfs. den Nachlass ab.

  • Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber (dieser benötigt die Sterbeurkunde).

  • Bei einer Wohnungsauflösung benachrichtigen Sie schnellstmöglich den Vermieter.

  • Informieren Sie die Krankenkasse, um Überzahlungen durch Kassenbeiträge zu vermeiden.

  • Informieren Sie die Gesellschaften, bei denen Versicherungen abgeschlossen wurden (z.B. Lebensversicherungen, Unfallversicherungen).

  • Informieren Sie die Bank / Sparkasse des Verstorbenen und klären Sie ggf. die Gültigkeit von Vollmachten.

  • Informieren Sie den Energie- und Wasserversorger, die Telefongesellschaft und die GEZ

  • Informieren Sie eventuell Verlage (Abonnements) und alle Sachversicherer (z.B.Hausratversicherung), um die Verträge zu kündigen.

  • Informieren Sie die Gewerkschaft, falls eine Mitgliedschaft bestand.

  • Informieren Sie alle weiteren Organisationen und Vereine, in denen der Verstorbene Mitglied war.

  • Setzen Sie sich mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung, um gegebenenfalls einen Erbschein zu beantragen.

  • Setzen Sie sich mit einem Steinmetz zur Gestaltung eines Grabmales in Verbindung.

  • Wenden Sie sich an das Finanzamt, um möglichenfalls die Steuerklasse zu wechseln.

  • Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst durchzuführen,so beauftragen Sie damit eine Gärtnerei.




Bestattungshaus Pflugbeil Liebschwitzer Strasse 106−108 07551 Gera
Würdevoll - Menschlich - Einfühlsam - Ehrlich
„ Am Ende will ich das alles gut ist. ” Vertrauen Sie dem Zeichen Ihres zertifizierten Bestatters.

Bestattungshaus Pflugbeil